
Therapie
Logopädie bei Kindern und Jugendlichen
• Sprachentwicklungsverzögerung/-störung
• Ausspracheschwierigkeiten (z.B. Lispeln)
• Wortschatz- und Grammatikproblemen im frühen Spracherwerb
• Myofunktionelle Störung
• Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Logopädie bei Erwachsenen
• Stimmstörung (z.B. nach einer OP)
• Schluckstörungen
• Sprach-/Sprechstörung nach Schlaganfall (z.B. Wortfindungsstörung)


Ihr Weg zur Therapie:
Besteht ein medizinischer Behandlungsbedarf, kann Ihr Arzt/Ihre Ärztin eine Heilmittelverordnung
(Rezept) für Logopädie ausstellen. Dies gilt sowohl für Gesetzlich als auch für Privatversicherte.
Fachrichtungen hierbei sind in der Regel Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Kieferorthopädie, Neurologie und Allgemeinmedizin.
Privat?
Zu Beginn der Therapie wird ein Dienstvertrag über die logopädische Behandlung abgeschlossen, der Sie transparent über die Kosten informiert. Ich empfehle, sich vor Beginn der Behandlung bei der jeweiligen Versicherung über Höhe und Umfang der Kostenübernahme zu informieren.
Im Anschluss an die Therapie erhalten Sie eine Rechnung von einem externen Unternehmen, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Hausbesuch?
Ein Hausbesuch ist bei medizinischen Gründen möglich. Dieser muss entsprechend verordnet
werden.
Logopädische Therapie in einer Einrichtung wie Schule oder Kindergarten ist für Regelkinder NICHT zulässig!
§11 Heilmittelrichtlinie